Eltern

Elternmitwirkung

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert“, heißt es in der Broschüre des NRW-Schulministeriums zur Elternmitwirkung

Auf Gemeindeebene ist das Schulverwaltungsamt für alle Fragen der Schulorganisation zuständig.

Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz(SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§ 62 ff.SchulG).

Insbesondere haben Eltern das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden. Dies geschieht an unserer Schule an zwei Elternsprechtagen pro Schuljahr.